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Beratungshaftung bei Krediten

OLG Celle 3 W 81/94

Die Bank wäre darüber hinaus im Rahmen ihrer Beratungspflicht verpflichtet gewesen, ihre Kunden auf günstige öffentliche Darlehen hinzuweisen. Nach ständiger Rechtsprechung darf sich die Bank nicht darauf beschränken, allein die hauseigenen Kreditprogramme darzustellen, sondern muss auch auf die Möglichkeit des Einsatzes günstigerer öffentlicher Förderdarlehen für Existenzgründungen hinweisen. Hat sie dies nicht getan, so haftet sie aus Verschulden bei Vertragsschluss.

Im Klartext:

Was für Existenzgründungen gilt, gilt auch für Unternehmenskonsolidierungen, Unternehmenserweiterungen usw. Im Zweifelsfall ist hier ein Kreditgutachten zur Schadensermittlung vorzunehmen sowie eine Finanzierungsbestätigung der staatlichen Kreditinstitute (z.B. KfW/DtA) erforderlich (wird vom Sachverständigen eingeholt).

BGH XI ZR 248/02

Eine etwa gegebene Aufklärungspflichtverletzung der Bank, die es unterlassen hat, den Darlehensnehmer über die Nachteile einer Finanzierung mittels Festkredit und Kapitallebensversicherung zu unterrichten, rechtfertigt keinen Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages, sondern nur auf Ersatz der durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten.

Im Klartext:

Wenn die Bank oder Sparkasse Sie falsch berät und Sie dadurch einen finanziellen Schaden erlitten haben, so ist die Bank/Sparkasse verpflichtet, den entstandenen Schaden zu regulieren.