BGH XI ZR 219/98
Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen gegen Kunden von diesen Entgelt gefordert wird, verstoßen gegen § 9 AGB.
Im Klartext:
Wenn Ihnen Ihr Kreditinstitut im Zuge einer Kontenpfändung - von welcher Seite auch immer diese gekommen ist - noch Gebühren für die Bearbeitung und / oder Überwachung dieser Pfändung abverlangt, so ist dieses gesetzeswidrig und Sie können die vereinnahmten Gebühren zurückfordern.