Kreditsanierung für Unternehmenskredite

In nahezu allen Fällen wo die Bank oder Sparkasse dem Unternehmer weitere Kredite verweigert oder die Kredite fällig stellt, hat zuvor der Unternehmer etwas versäumt. Nämlich seiner Informations- und Darstellungspflicht umfassend nachzukommen oder der Unternehmer hat schlicht und ergreifend am Markt vorbeigewirtschaftet. In den meisten Fällen können wir Hilfestellung geben. In Abstimmung mit Ihnen und Ihrer Bank / Sparkasse entwickeln wir ein Konzept zur Unternehmenssanierung / Kreditsanierung oder wenn bereits Insolvenzreife eingetreten ist, ein Konzept zur maximalen Schadenbegrenzung. In den meisten Fällen führt der Auftrag zur Kreditsanierung zur sofortigen Einstellung / Verhinderung von Zwangsmaßnahmen.

Da es sich bei einer Kreditsanierung bei Unternehmen und Firmen im Wesentlichen auch um eine generelle Sanierung handelt, sind die Kosten zu einen nicht unerheblichen Teil (bis zu max. 50 %) für kleine und mittlere Unternehmen - auf Antrag - über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erstattungsfähig. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen natürlich behilflich. Darüber hinaus können Sie in einigen Bundesländern u.Ust. auch einen gesonderten Zuschuss erhalten.

Was wir grundsätzlich nicht machen, ist die Durchführung einer Rechtsberatung - hierzu wenden Sie sich bitte direkt an einen Rechtsanwalt!

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